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   VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555   

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VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555 (https://dejure.org/2020,11920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2020 - 1 ZB 18.555 (https://dejure.org/2020,11920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2020 - 1 ZB 18.555 (https://dejure.org/2020,11920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 2 und 3; BayVwVfG Art. 48
    Nichtzulassung der Berufung - Rücknahme der Verlängerung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Berufung - Rücknahme der Verlängerung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Die genannte Jahresfrist beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst zu laufen, wenn dem nach der behördeninternen Geschäftsverteilung zuständigen Amtswalter alle für die Rücknahme erheblichen Tatsachen vollständig und zweifelsfrei bekannt sind (vgl. GrSen BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1.84 u.a. - BVerwGE 70, 356; BayVGH, U.v. 10.12.2015 - 4 BV 15.1830 - juris Rn. 47).

    Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Behörde von den maßgeblichen Tatsachen auch schon im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme in Frage steht, Kenntnis hatte, also bei voller Kenntnis des entscheidungserheblichen Sachverhalts unrichtig entschieden hat (BVerwG, B.v. 19.12.1984 a.a.O.).

    Nach dieser vom Gesetzgeber ausdrücklich gebilligten Auslegung (vgl. BT-Drs. 10/6283 S. 5) beginnt der Fristlauf erst dann, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (BVerwG B.v. 19.12.1984 a.a.O.); dies setzt, sofern dadurch weitere entscheidungserhebliche Tatsachen ermittelt werden können, auch eine Anhörung des Betroffenen voraus (BVerwG, B.v. 4.12.2008 - 2 B 60.08 - juris Rn. 7; U.v. 24.1.2001 - 8 C 8/00 - BVerwGE 112, 360 m.w.N.).

    Dient eine Anhörung des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2001 a.a.O.; B.v. 20.5.1988 - 7 B 79.88 - NVwZ 1988, 822; U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 u.a. - NVwZ 1986, 119; GrSenat B.v. 19.12.1984 a.a.O; BFH, B.v. 21.10.1999 - VII B 133/99 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Nach dieser vom Gesetzgeber ausdrücklich gebilligten Auslegung (vgl. BT-Drs. 10/6283 S. 5) beginnt der Fristlauf erst dann, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (BVerwG B.v. 19.12.1984 a.a.O.); dies setzt, sofern dadurch weitere entscheidungserhebliche Tatsachen ermittelt werden können, auch eine Anhörung des Betroffenen voraus (BVerwG, B.v. 4.12.2008 - 2 B 60.08 - juris Rn. 7; U.v. 24.1.2001 - 8 C 8/00 - BVerwGE 112, 360 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Kenntnis des zuständigen Amtswalters; dass die erheblichen Tatsachen aktenkundig sind, genügt nicht (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2001 a.a.O.).

    Dient eine Anhörung des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.2001 a.a.O.; B.v. 20.5.1988 - 7 B 79.88 - NVwZ 1988, 822; U.v. 19.7.1985 - 4 C 23.82 u.a. - NVwZ 1986, 119; GrSenat B.v. 19.12.1984 a.a.O; BFH, B.v. 21.10.1999 - VII B 133/99 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - BauR 1985, 427; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.179 - juris Rn. 11; U.v. 17.1.2011 - 15 B 10.1446 - juris Rn. 21).

    Soweit der Kläger vorträgt, das Gebäude sei so situiert worden, dass Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück und die darauf zu verwirklichende Bebauung stark begrenzt worden seien und das geplante Gebäude von seinem Umfang her gegenüber der übrigen Bebauung einen (nur) untergeordneten Charakter habe, übersieht er, dass es bei dem Belang "natürliche Eigenart der Landschaft" unerheblich ist, ob das Bauvorhaben sich unauffällig in die Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - BauR 1985; OVG RhPf, U.v. 20.4.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - BauR 1985, 427; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.179 - juris Rn. 11; U.v. 17.1.2011 - 15 B 10.1446 - juris Rn. 21).

    Soweit der Kläger vorträgt, das Gebäude sei so situiert worden, dass Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück und die darauf zu verwirklichende Bebauung stark begrenzt worden seien und das geplante Gebäude von seinem Umfang her gegenüber der übrigen Bebauung einen (nur) untergeordneten Charakter habe, übersieht er, dass es bei dem Belang "natürliche Eigenart der Landschaft" unerheblich ist, ob das Bauvorhaben sich unauffällig in die Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - BauR 1985; OVG RhPf, U.v. 20.4.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169; U.v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988; U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - BauR 1985, 427; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.179 - juris Rn. 11; U.v. 17.1.2011 - 15 B 10.1446 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171), kommt es nicht darauf an, ob das Vorhaben auch zu einer städtebaulich zu missbilligenden Entstehung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung im Sinn von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB führt.
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2020 - 1 ZB 18.555
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus relevant ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 - 11 B 47.98 - NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2016 - 8 A 11046/15

    Erweiterung des "Hilschberghauses" des Pfälzerwald-Vereins Rodalben:

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 BV 15.1830

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung

  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 23.82

    Beginn des Laufens der Jahresfrist für die Rücknahme eines schon bei seinem

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.179

    Beseitigungsanordnung gegen Zaunanlage für Hundeübungsplatz im Außenbereich

  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 B 10.1446

    Bauvorbescheid; Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; natürliche Eigenart der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20

    Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und

    Der Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft beinhaltet nämlich nicht nur eine optisch-ästhetische Komponente, sondern dient insbesondere auch der Bewahrung der funktionellen Bestimmung der Landwirtschaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 ZB 18.555 - juris Rn. 5).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück bereits eine Bebauung befindet (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 20. April 2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 ZB 18.555 - a.a.O. Rn. 6).

  • VG Augsburg, 10.09.2021 - Au 5 K 21.1001

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im

    Deshalb sollen bauliche Anlagen abgewehrt werden, die der Landschaft wesensfremd sind oder die der Allgemeinheit Möglichkeiten der Erholung entziehen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 1 ZB 18.555 - juris Rn. 5).
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